Zum Prinzip

Anregung aus England, wo Patenschaft als Alternative zu Jugendarrest angeboten wird
Aufgegriffen durch die AG-Jugend des Kriminalpräventiven Rates der Stadt Norderstedt im Jahre 1996
Lenkungsgruppe bestehend aus Vertretern des Jugendamtes, der Polizei, der Schulen und der offenen Jugendarbeit, Zusammenarbeit mit dem Jugendrichter
Angebot einer Patenschaft an verhaltensauffällige Jugendliche im Alter von 10 - 14 Jahre, im Ausnahmefall etwas jünger oder älter
Freiwillige Mitarbeit des/der Jugendlichen und Zustimmung der Eltern als Voraussetzung der Patenschaft
Paten müssen mindesten 18 Jahre alt sein und sich für ein Jahr verpflichten
Sozialpädagogische Beraterin führt Vorgespräche und entscheidet über Eignung der Jugendlichen und der Paten für eine Patenschaft
Mitarbeit aller Beteiligten ist ehrenamtlich, nur die Beraterin erhält Honorar
Finanzierung des Projektes durch Spenden

 

Zum Verlauf

Treffen mindestens einmal pro Woche
Nach etwa vier Wochen gemeinsames Gespräch mit Beraterin, erst dann Entscheidung über Fortsetzung der Patenschaft
Treffen aller Paten, der Lenkungsgruppe und der Beraterin im Abstand von zwei Monaten zum Erfahrungs- und Informationsaustausch
Zum Ende der Patenschaft Abschlussgespräch (Jugendlicher, Eltern, Pate, Beraterin)
Teilnahmeurkunde für den Jugendlichen, Dankschreiben des Oberbürgermeisters in seiner Eigenschaft als Leiter des Krimioanlpräventiven Rates für den Paten

 

Zum Erfolg

Bisher 90 Patenschaften, fast alle erfolgreich
Angeregt durch die Norderstedter Erfahrungen haben mehrere Städte in Schleswig-Holstein gleichartige Projekte gestartet
Anerkennungsurkunde durch den Innenminister des Landes/Bürgermedaille der Stadt Norderstedt/Schutzbengel Award 2009